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Allgemeine Geschaeftsbedingungen

Allgemeine Liefer und Geschäftsbedingungen

I. Allgemeines

1. Die nachfolgenden Allgemeinen Liefer und Geschäftsbedingungen, im Folgenden AGB genannt, gelten für alle von Eibner Pressefoto und den angeschlossenen Fotografen durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen.
2.
Die AGB gelten als vereinbart, sobald der Kunde eine Lieferung, Leistung oder ein Angebot entgegennimmt, Bildmaterial herunterlädt, verwendet oder zur Veröffentlichung annimmt. 
3. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, es sei denn, Eibner Pressefoto hat diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Ein Widerspruch gegen diese AGB ist schriftlich innerhalb von drei Werktagen nach Zugang der      Lieferung, Leistung oder des Angebots zu erklären. 
4. Die AGB gelten im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung auch ohne erneute ausdrückliche Einbeziehung für alle zukünftigen Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen. 
5. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen, Ergänzungen oder abweichende Vereinbarungen bedürfen der Textform, soweit nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist.

II. Überlassenes Bildmaterial

1. Die AGB gelten für sämtliches dem Kunden überlassenes Bildmaterial, unabhängig von Schaffensstufe, Format, Dateityp, Übermittlungsweg oder technischer Form. Dies umfasst insbesondere digital bereitgestelltes, elektronisch übermitteltes oder über Datenbanken, Downloadlinks, Redaktionssysteme oder Agenturplattformen zugänglich gemachtes Bildmaterial. 
2. Der Kunde erkennt an, dass es sich bei dem gelieferten Bildmaterial um urheberrechtlich geschützte Lichtbildwerke oder Lichtbilder im Sinne des Urheberrechtsgesetzes handelt. 
3. Gestaltungsvorschläge, Bildkonzepte, redaktionelle Planungen, Recherchen oder sonstige vorbereitende Leistungen sind eigenständige Leistungen und gesondert zu vergüten, sofern nichts anderes vereinbart ist. 
4. Das überlassene Bildmaterial bleibt Eigentum beziehungsweise urheberrechtlich geschütztes Material von Eibner Pressefoto, dem jeweiligen Fotografen oder dem jeweiligen Rechteinhaber. Durch die Zahlung eines Honorars werden ausschließlich die ausdrücklich vereinbarten Nutzungsrechte eingeräumt. 
5. Der Kunde hat das Bildmaterial sorgfältig zu behandeln und darf es nur an solche Personen oder Dienstleister weitergeben, die unmittelbar an der Sichtung, Auswahl, technischen Bearbeitung, redaktionellen Verarbeitung oder Veröffentlichung beteiligt sind. Eine darüber hinausgehende Weitergabe an Dritte ist nicht gestattet. 
6. Reklamationen, die Inhalt, Qualität, technische Nutzbarkeit oder Vollständigkeit des gelieferten Bildmaterials betreffen, sind innerhalb von 48 Stunden nach Empfang mitzuteilen. Anderenfalls gilt das Bildmaterial als ordnungsgemäß, vertragsgemäß und vollständig zugegangen. 
7. Von angestellten Mitarbeitern, freien Mitarbeitern, freien Fotografen, sonstigen Fotografen oder Bildgebern an Eibner Pressefoto geliefertes oder im Auftrag von Eibner Pressefoto erstelltes Bildmaterial kann in der Bilddatenbank, auf der Bildplattform sowie auf Partnerplattformen von Eibner Pressefoto gespeichert, archiviert, angeboten und im Rahmen bestehender Vereinbarungen weiter verwertet werden. Dies gilt grundsätzlich auch nach Beendigung der Zusammenarbeit mit dem jeweiligen Fotografen, Mitarbeiter oder Bildgeber. Eine Löschung des Bildmaterials ist grundsätzlich nicht vorgesehen, sofern keine zwingenden gesetzlichen Gründe entgegenstehen oder eine abweichende schriftliche Vereinbarung besteht. Der Fotograf, Mitarbeiter oder Bildgeber erhält auch nach Beendigung der Zusammenarbeit weiterhin Honorare für abgedruckte, veröffentlichte und honorarfähige Bilder, sofern Eibner Pressefoto hierfür ein Honorar vom Kunden erhalten hat und eine entsprechende Honorarregelung besteht. Eine Löschung von bereits an Kunden, Medien, Agenturen, Partnerplattformen oder sonstige Dritte übermitteltem Bildmaterial ist ausgeschlossen, soweit Eibner Pressefoto hierauf keinen Zugriff oder keine tatsächliche Löschungsmöglichkeit hat. Dies gilt insbesondere für Bildmaterial, das während der Zusammenarbeit an Printmedien, Redaktionen oder andere Empfänger verschickt wurde und sich dort noch in Redaktionssystemen, Archiven, Produktionssystemen oder sonstigen Datenbeständen befindet.

III. Nutzungsrechte
1. Der Kunde erwirbt, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, lediglich ein einfaches, nicht ausschließliches Nutzungsrecht zur einmaligen Verwendung des Bildmaterials.
2. Ausschließliche Nutzungsrechte, medienbezogene, räumliche oder zeitliche Exklusivrechte, Sperrfristen oder sonstige Beschränkungen zugunsten des Kunden müssen ausdrücklich gesondert vereinbart werden. Sie können mit einem Aufschlag auf das jeweilige Grundhonorar verbunden sein.
3. Mit der Lieferung wird ausschließlich das Nutzungsrecht für den vom Kunden angegebenen Zweck, das angegebene Medium, die angegebene Publikation, Plattform oder Ausgabe sowie den bei Auftragserteilung erkennbaren Nutzungsumfang eingeräumt. Im Zweifel ist maßgeblich, für welches Medium, welche Publikation, Ausgabe, Plattform oder redaktionelle Verwendung das Bildmaterial bereitgestellt wurde.
4. Jede darüber hinausgehende Nutzung, Verwertung, Vervielfältigung, Veröffentlichung, Verbreitung, Archivierung oder Weitergabe ist honorarpflichtig und bedarf der vorherigen Zustimmung von Eibner Pressefoto. Dies gilt insbesondere für:
a. Zweitverwertungen, Nachdrucke, Sammelveröffentlichungen, Sonderhefte, Beilagen, Werbemaßnahmen, Prospekte oder sonstige erneute Veröffentlichungen,
b. die Nutzung in anderen Medien, Ausgaben, Titeln, Plattformen, Apps, Social Media Kanälen, Newslettern, Online Archiven oder Datenbanken,
c. jede werbliche, kommerzielle, produktbezogene oder nicht redaktionelle Nutzung,
d. jede Bearbeitung, Veränderung, Montage, Verfremdung, KI gestützte Veränderung oder sonstige Umgestaltung des Bildmaterials,
e. die dauerhafte Speicherung, systematische Archivierung oder Einspeisung in interne oder externe Bilddatenbanken, soweit dies nicht ausschließlich der unmittelbaren technischen Verarbeitung der vereinbarten Nutzung dient,
f. die Weitergabe an Dritte, verbundene Unternehmen, Konzernunternehmen, Tochtergesellschaften, Kooperationspartner, Plattformbetreiber oder sonstige externe Stellen.
5. Veränderungen des Bildmaterials, insbesondere durch Montage, Composing, Retusche, elektronische Hilfsmittel, künstliche Intelligenz oder sonstige Bearbeitung, sind nur mit vorheriger Zustimmung von Eibner Pressefoto zulässig. Soweit eine Bearbeitung genehmigt wird, ist sie kenntlich zu machen, sofern dies redaktionell oder rechtlich erforderlich ist.
6. Der Kunde ist nicht berechtigt, eingeräumte Nutzungsrechte ganz oder teilweise auf Dritte zu übertragen oder Unterlizenzen einzuräumen, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
7. Der Urheber beziehungsweise die Agentur ist bei jeder Veröffentlichung in branchenüblicher und eindeutig zuordenbarer Weise zu nennen, soweit nichts anderes vereinbart wurde. Der Urhebervermerk lautet, sofern nicht abweichend angegeben: Eibner Pressefoto / Eky Eibner oder der jeweils mitgelieferte Urheber und Agenturvermerk.
8. Eine Nutzung ohne korrekten, vollständigen und zuordenbaren Urheber oder Agenturvermerk kann zusätzliche Ansprüche auslösen, soweit gesetzlich zulässig und nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

IV. Haftung und Verantwortlichkeit
1. Eibner Pressefoto übernimmt keine Haftung für die Verletzung von Persönlichkeitsrechten, Markenrechten, Eigentumsrechten, Hausrechten, Kunsturheberrechten oder sonstigen Rechten abgebildeter Personen, Objekte, Gebäude, Kunstwerke, Marken oder geschützter Inhalte, sofern nicht ausdrücklich ein entsprechendes Release oder eine Freigabe mitgeliefert wurde.
2. Der Erwerb von Nutzungsrechten über das fotografische Urheberrecht hinaus, insbesondere die Einholung von Veröffentlichungs, Persönlichkeits, Marken, Eigentums, Museums, Veranstalter oder sonstigen Genehmigungen, obliegt dem Kunden, soweit nichts anderes vereinbart ist.
3. Der Kunde ist für die konkrete Veröffentlichung, Betextung, Bildauswahl, Platzierung, Bearbeitung, Kombination mit anderen Inhalten sowie für die durch die Veröffentlichung entstehenden Sinnzusammenhänge verantwortlich.
4. Eine Haftung von Eibner Pressefoto ist, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden begrenzt. Gesetzliche Ansprüche wegen Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit bleiben unberührt.

V. Honorare und Abrechnung
1. Für die Abrechnung gelten vorrangig die jeweils mit dem Kunden, Medium, Auftraggeber oder Fotografen vereinbarten Honorare, Pauschalen, Abonnements, Rahmenverträge oder sonstigen Abrechnungsmodelle. 
2. Das Honorar wird grundsätzlich erst mit der tatsächlichen Nutzung oder Veröffentlichung des Bildmaterials fällig, sofern keine abweichende Vereinbarung besteht. Die bloße Lieferung, Bereitstellung, Sichtung oder Auswahl des Bildmaterials löst ohne Nutzung grundsätzlich noch keinen Honoraranspruch aus. 
3. Soweit es um die Abrechnung gegenüber Fotografen oder Bildgebern geht, wird das Honorar grundsätzlich erst fällig, wenn Eibner Pressefoto das entsprechende Honorar vom Kunden erhalten hat. Bei Abonnements, Pauschalen oder sonstigen Rahmenvereinbarungen kann die Abrechnung je nach Kundenvereinbarung monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich erfolgen. 
4. Soweit nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wurde, erfolgt die Abrechnung nach dem jeweils gültigen Fotografenvertrag beziehungsweise der aktuell gültigen Honorarregelung von Eibner Pressefoto. Besteht keine besondere Honorarvereinbarung, wird das vom Kunden tatsächlich gezahlte Nettohonorar abzüglich etwaiger Nebenkosten grundsätzlich im Verhältnis 50/50 zwischen Fotograf und Eibner Pressefoto aufgeteilt. 
5. Bei Pauschalvereinbarungen, Abonnements oder Auftragspauschalen gilt ausschließlich die vereinbarte Pauschale als Grundlage der Vergütung. Weitere Einzelvergütungen für zusätzliche Abdrucke, Online Veröffentlichungen, Mehrfachnutzungen oder spätere Verwendungen sind ausgeschlossen, soweit diese durch die jeweilige Kundenvereinbarung, Pauschale oder das Abonnement abgedeckt sind. 
6. Online Veröffentlichungen werden nicht einzeln aufgelistet und nicht gesondert vergütet, sofern sie Bestandteil der jeweiligen Kundenvereinbarung, Pauschale oder des Abonnements sind. 
7. Archivnutzungen werden nur vergütet, wenn hierfür eine entsprechende Kundenabrechnung, Vereinbarung oder interne Regelung besteht. Soweit für Archivnutzungen Pauschalen oder reduzierte Honorare festgelegt sind, gelten ausschließlich diese Beträge. 
8. Die an Fotografen weitergegebenen Honorare richten sich nicht allein nach der einzelnen Bildnutzung, sondern nach der jeweiligen Kundenvereinbarung, den tatsächlich erzielten Erlösen und den damit verbundenen betrieblichen Kosten. 
9. Eibner Pressefoto ist berechtigt, Honorarregelungen, Pauschalen, Archivhonorare und Abrechnungsmodelle für zukünftige Aufträge, Nutzungen und Abrechnungszeiträume anzupassen, wenn sich die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen wesentlich ändern. Dies gilt insbesondere bei Änderungen von Kundenhonoraren, Abonnement oder Pauschalvereinbarungen mit Medien, gesetzlichen Abgaben, Sozialabgaben oder der Künstlersozialabgabe. 
10. Bereits endgültig abgerechnete Honorare bleiben hiervon unberührt. Für neue Nutzungen, neue Aufträge und künftige Abrechnungszeiträume gilt die jeweils aktuell mitgeteilte Honorarregelung beziehungsweise Honorarübersicht von Eibner Pressefoto. 
11. Eibner Pressefoto gleicht Kundenabrechnungen mit den vorliegenden Bildmeldungen und Veröffentlichungen ab. Eine tägliche, vollständige Kontrolle sämtlicher Print und Online Veröffentlichungen aller Medien ist nicht geschuldet. Werden dem Fotografen nicht abgerechnete Nutzungen bekannt, sind diese Eibner Pressefoto mit Datum, Medium, Screenshot oder Beleg und möglichst Bildnummer mitzuteilen. Berechtigte Nachforderungen werden geprüft und, soweit durchsetzbar, gegenüber dem Kunden geltend gemacht. 
12. Durch den Auftrag anfallende Kosten und Auslagen, insbesondere Reise, Übernachtungs, Park, Eintritts, Akkreditierungs, Produktions, Modell, Requisiten oder sonstige Nebenkosten, sind nicht im Honorar enthalten und gehen zu Lasten des Kunden, sofern nichts anderes vereinbart ist. 
13. Bei Verwendung von Aufnahmen durch den Kunden als Arbeitsvorlage für Layout, Präsentations, Planungs oder Entwurfszwecke kann durch Eibner Pressefoto ein angemessenes Honorar berechnet werden, sofern nichts anderes vereinbart ist. 
14. Honorare verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern Umsatzsteuer gesetzlich geschuldet ist. 
15. Eine Aufrechnung oder die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist nur mit unbestrittenen, rechtskräftig festgestellten oder entscheidungsreifen Gegenforderungen zulässig.

VI. Digitale Lieferung und Daten 
1. Die Lieferung von Bildmaterial erfolgt grundsätzlich digital, insbesondere per Downloadlink, E Mail, Agenturplattform, Datenbank, Redaktionssystem oder sonstigem elektronischen Übermittlungsweg. 
2. Der Kunde ist verpflichtet, Zugangsdaten, Downloadlinks und bereitgestellte Bilddateien gegen unbefugten Zugriff zu schützen. 
3. Die dauerhafte Speicherung des Bildmaterials ist nur zulässig, soweit sie für die vereinbarte Nutzung, gesetzliche Dokumentationspflichten oder eine ausdrücklich vereinbarte Archivierung erforderlich ist. 
4. Nach Abschluss der vereinbarten Nutzung hat der Kunde nicht mehr benötigte Bilddaten zu löschen, sofern keine weitergehenden Nutzungsrechte, gesetzlichen Aufbewahrungspflichten oder gesonderten Vereinbarungen bestehen. 
5. Eibner Pressefoto ist nicht verpflichtet, gelieferte Bilddateien dauerhaft für den Kunden bereitzuhalten oder erneut zu liefern, sofern keine entsprechende Vereinbarung besteht.

VII. Vertragsstrafe und Schadensersatz 
1. Bei unberechtigter Nutzung, Verwendung, Veröffentlichung, Vervielfältigung, Bearbeitung, Weitergabe oder sonstiger Verwertung des Bildmaterials können Schadensersatz, Nachlizenzierung, Unterlassung sowie weitere gesetzliche Ansprüche geltend gemacht werden. 
2. Eine unberechtigte Nutzung begründet keine nachträgliche Einräumung von Nutzungsrechten. 
3. Bei fehlendem, falschem, unvollständigem oder nicht zuordenbarem Urheber oder Agenturvermerk bleiben gesetzliche Ansprüche und branchenübliche Zuschläge vorbehalten, soweit diese rechtlich zulässig sind und nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. 
4. Bei Abrechnung ohne ausreichende Angaben zur Nutzung, insbesondere ohne Medium, Veröffentlichungsdatum, Ausgabe, URL, Screenshot, Bildnummer oder Beleg, kann Eibner Pressefoto eine angemessene Nachforderung stellen, soweit die Nutzung nicht nachvollziehbar oder nicht vertragsgemäß abgerechnet wurde. 
5. Weitergehende Schadensersatz, Auskunfts, Unterlassungs und Kostenerstattungsansprüche bleiben unberührt.

III. Datenschutz

  1. Eibner Pressefoto verarbeitet personenbezogene Daten, soweit dies zur Durchführung von Aufträgen, zur Pflege von Geschäftsbeziehungen, zur Kommunikation mit Kunden, Medien, Fotografen, Mitarbeitern, freien Mitarbeitern, Bildgebern und sonstigen Vertragspartnern sowie zur Abrechnung, Rechteverwaltung und Nachweisführung erforderlich ist.
  2. Verarbeitet werden können insbesondere Name, Medium oder Unternehmen, Anschrift, Telefonnummer, E Mail Adresse, Funktion, Abrechnungsdaten, Nutzungsdaten, Bildnummern, Veröffentlichungsbelege sowie sonstige für die jeweilige Geschäftsbeziehung erforderliche Informationen.
  3. Die Verarbeitung erfolgt, soweit jeweils einschlägig, auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO zur Durchführung vertraglicher oder vorvertraglicher Maßnahmen, Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten sowie Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO aufgrund berechtigter Interessen von Eibner Pressefoto, insbesondere an Kommunikation, Kunden und Fotografenverwaltung, Abrechnung, Rechteverwaltung, Nachweisführung und Geltendmachung oder Abwehr von Ansprüchen.
  4. Eine Weitergabe personenbezogener Daten an Dritte erfolgt nur, soweit dies zur Vertragsdurchführung, Abrechnung, Rechtewahrnehmung, Veröffentlichung, technischen Bereitstellung, gesetzlichen Verpflichtung oder zur Wahrung berechtigter Interessen erforderlich ist oder eine Einwilligung vorliegt.
  5. Personenbezogene Daten werden gelöscht, sobald sie für die genannten Zwecke nicht mehr erforderlich sind und keine gesetzlichen Aufbewahrungsfristen, Nachweisinteressen, Rechteverwaltungsinteressen oder sonstigen berechtigten Gründe einer Löschung entgegenstehen.
  6. Betroffene Personen haben im Rahmen der gesetzlichen Voraussetzungen insbesondere Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Datenübertragbarkeit und Widerspruch gegen die Verarbeitung. Diese Rechte sind in der DSGVO vorgesehen.

Datenschutzrechtliche Anfragen können an Eibner Pressefoto gerichtet werden.

„Die Allgemeinen Liefer und Geschäftsbedingungen von Eibner Pressefoto sind ausschließlich in deutscher Sprache verbindlich. Eine englische Übersetzung wird nicht gesondert bereitgestellt. Kunden können den deutschen Text bei Bedarf eigenständig übersetzen lassen. Maßgeblich bleibt ausschließlich die deutsche Fassung.“

 Version vom 04.05.2026

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