Allgemeine Geschaeftsbedingungen
Allgemeine Liefer und
Geschäftsbedingungen
I. Allgemeines
1.
Die nachfolgenden Allgemeinen Liefer und Geschäftsbedingungen,
im Folgenden AGB genannt, gelten für alle von Eibner Pressefoto und
den angeschlossenen Fotografen durchgeführten Aufträge, Angebote,
Lieferungen und Leistungen.
2.
Die AGB gelten als vereinbart, sobald der Kunde eine
Lieferung, Leistung oder ein Angebot entgegennimmt, Bildmaterial
herunterlädt, verwendet oder zur Veröffentlichung annimmt.
3.
Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine
Anwendung, es sei denn, Eibner Pressefoto hat diesen ausdrücklich
schriftlich zugestimmt. Ein Widerspruch gegen diese AGB ist
schriftlich innerhalb von drei Werktagen nach Zugang der Lieferung,
Leistung oder des Angebots zu erklären.
4.
Die AGB gelten im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung
auch ohne erneute ausdrückliche Einbeziehung für alle zukünftigen
Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen.
5.
Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen,
Ergänzungen oder abweichende Vereinbarungen bedürfen der Textform,
soweit nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist.
II. Überlassenes Bildmaterial
1.
Die AGB gelten für sämtliches dem Kunden überlassenes
Bildmaterial, unabhängig von Schaffensstufe, Format, Dateityp,
Übermittlungsweg oder technischer Form. Dies umfasst insbesondere
digital bereitgestelltes, elektronisch übermitteltes oder über
Datenbanken, Downloadlinks, Redaktionssysteme oder Agenturplattformen
zugänglich gemachtes Bildmaterial.
2.
Der Kunde erkennt an, dass es sich bei dem gelieferten
Bildmaterial um urheberrechtlich geschützte Lichtbildwerke oder
Lichtbilder im Sinne des Urheberrechtsgesetzes handelt.
3.
Gestaltungsvorschläge, Bildkonzepte, redaktionelle Planungen,
Recherchen oder sonstige vorbereitende Leistungen sind eigenständige
Leistungen und gesondert zu vergüten, sofern nichts anderes
vereinbart ist.
4.
Das überlassene Bildmaterial bleibt Eigentum beziehungsweise
urheberrechtlich geschütztes Material von Eibner Pressefoto, dem
jeweiligen Fotografen oder dem jeweiligen Rechteinhaber. Durch die
Zahlung eines Honorars werden ausschließlich die ausdrücklich
vereinbarten Nutzungsrechte eingeräumt.
5.
Der Kunde hat das Bildmaterial sorgfältig zu behandeln und
darf es nur an solche Personen oder Dienstleister weitergeben, die
unmittelbar an der Sichtung, Auswahl, technischen Bearbeitung,
redaktionellen Verarbeitung oder Veröffentlichung beteiligt sind.
Eine darüber hinausgehende Weitergabe an Dritte ist nicht gestattet.
6.
Reklamationen, die Inhalt, Qualität, technische Nutzbarkeit
oder Vollständigkeit des gelieferten Bildmaterials betreffen, sind
innerhalb von 48 Stunden nach Empfang mitzuteilen. Anderenfalls gilt
das Bildmaterial als ordnungsgemäß, vertragsgemäß und vollständig
zugegangen.
7.
Von angestellten Mitarbeitern, freien Mitarbeitern, freien
Fotografen, sonstigen Fotografen oder Bildgebern an Eibner Pressefoto
geliefertes oder im Auftrag von Eibner Pressefoto erstelltes
Bildmaterial kann in der Bilddatenbank, auf der Bildplattform sowie
auf Partnerplattformen von Eibner Pressefoto gespeichert, archiviert,
angeboten und im Rahmen bestehender Vereinbarungen weiter verwertet
werden. Dies gilt grundsätzlich auch nach Beendigung der
Zusammenarbeit mit dem jeweiligen Fotografen, Mitarbeiter oder
Bildgeber. Eine Löschung des Bildmaterials ist grundsätzlich nicht
vorgesehen, sofern keine zwingenden gesetzlichen Gründe
entgegenstehen oder eine abweichende schriftliche Vereinbarung
besteht. Der Fotograf, Mitarbeiter oder Bildgeber erhält auch nach
Beendigung der Zusammenarbeit weiterhin Honorare für abgedruckte,
veröffentlichte und honorarfähige Bilder, sofern Eibner Pressefoto
hierfür ein Honorar vom Kunden erhalten hat und eine entsprechende
Honorarregelung besteht. Eine Löschung von bereits an Kunden,
Medien, Agenturen, Partnerplattformen oder sonstige Dritte
übermitteltem Bildmaterial ist ausgeschlossen, soweit Eibner
Pressefoto hierauf keinen Zugriff oder keine tatsächliche
Löschungsmöglichkeit hat. Dies gilt insbesondere für Bildmaterial,
das während der Zusammenarbeit an Printmedien, Redaktionen oder
andere Empfänger verschickt wurde und sich dort noch in
Redaktionssystemen, Archiven, Produktionssystemen oder sonstigen
Datenbeständen befindet.
III.
Nutzungsrechte
1. Der Kunde erwirbt, sofern nichts anderes
schriftlich vereinbart wurde, lediglich ein einfaches, nicht
ausschließliches Nutzungsrecht zur einmaligen Verwendung des
Bildmaterials.
2. Ausschließliche Nutzungsrechte,
medienbezogene, räumliche oder zeitliche Exklusivrechte,
Sperrfristen oder sonstige Beschränkungen zugunsten des Kunden
müssen ausdrücklich gesondert vereinbart werden. Sie können mit
einem Aufschlag auf das jeweilige Grundhonorar verbunden sein.
3.
Mit der Lieferung wird ausschließlich das Nutzungsrecht für den vom
Kunden angegebenen Zweck, das angegebene Medium, die angegebene
Publikation, Plattform oder Ausgabe sowie den bei Auftragserteilung
erkennbaren Nutzungsumfang eingeräumt. Im Zweifel ist maßgeblich,
für welches Medium, welche Publikation, Ausgabe, Plattform oder
redaktionelle Verwendung das Bildmaterial bereitgestellt wurde.
4.
Jede darüber hinausgehende Nutzung, Verwertung, Vervielfältigung,
Veröffentlichung, Verbreitung, Archivierung oder Weitergabe ist
honorarpflichtig und bedarf der vorherigen Zustimmung von Eibner
Pressefoto. Dies gilt insbesondere für:
a. Zweitverwertungen,
Nachdrucke, Sammelveröffentlichungen, Sonderhefte, Beilagen,
Werbemaßnahmen, Prospekte oder sonstige erneute
Veröffentlichungen,
b. die Nutzung in anderen Medien, Ausgaben,
Titeln, Plattformen, Apps, Social Media Kanälen, Newslettern, Online
Archiven oder Datenbanken,
c. jede werbliche, kommerzielle,
produktbezogene oder nicht redaktionelle Nutzung,
d. jede
Bearbeitung, Veränderung, Montage, Verfremdung, KI gestützte
Veränderung oder sonstige Umgestaltung des Bildmaterials,
e.
die dauerhafte Speicherung, systematische Archivierung oder
Einspeisung in interne oder externe Bilddatenbanken, soweit dies
nicht ausschließlich der unmittelbaren technischen Verarbeitung der
vereinbarten Nutzung dient,
f. die Weitergabe an Dritte,
verbundene Unternehmen, Konzernunternehmen, Tochtergesellschaften,
Kooperationspartner, Plattformbetreiber oder sonstige externe
Stellen.
5. Veränderungen des Bildmaterials, insbesondere durch
Montage, Composing, Retusche, elektronische Hilfsmittel, künstliche
Intelligenz oder sonstige Bearbeitung, sind nur mit vorheriger
Zustimmung von Eibner Pressefoto zulässig. Soweit eine Bearbeitung
genehmigt wird, ist sie kenntlich zu machen, sofern dies redaktionell
oder rechtlich erforderlich ist.
6. Der Kunde ist nicht
berechtigt, eingeräumte Nutzungsrechte ganz oder teilweise auf
Dritte zu übertragen oder Unterlizenzen einzuräumen, sofern dies
nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
7. Der Urheber
beziehungsweise die Agentur ist bei jeder Veröffentlichung in
branchenüblicher und eindeutig zuordenbarer Weise zu nennen, soweit
nichts anderes vereinbart wurde. Der Urhebervermerk lautet, sofern
nicht abweichend angegeben: Eibner Pressefoto / Eky Eibner oder der
jeweils mitgelieferte Urheber und Agenturvermerk.
8. Eine
Nutzung ohne korrekten, vollständigen und zuordenbaren Urheber oder
Agenturvermerk kann zusätzliche Ansprüche auslösen, soweit
gesetzlich zulässig und nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart
wurde.
IV.
Haftung und Verantwortlichkeit
1. Eibner Pressefoto
übernimmt keine Haftung für die Verletzung von
Persönlichkeitsrechten, Markenrechten, Eigentumsrechten,
Hausrechten, Kunsturheberrechten oder sonstigen Rechten abgebildeter
Personen, Objekte, Gebäude, Kunstwerke, Marken oder geschützter
Inhalte, sofern nicht ausdrücklich ein entsprechendes Release oder
eine Freigabe mitgeliefert wurde.
2. Der Erwerb von
Nutzungsrechten über das fotografische Urheberrecht hinaus,
insbesondere die Einholung von Veröffentlichungs, Persönlichkeits,
Marken, Eigentums, Museums, Veranstalter oder sonstigen
Genehmigungen, obliegt dem Kunden, soweit nichts anderes vereinbart
ist.
3. Der Kunde ist für die konkrete Veröffentlichung,
Betextung, Bildauswahl, Platzierung, Bearbeitung, Kombination mit
anderen Inhalten sowie für die durch die Veröffentlichung
entstehenden Sinnzusammenhänge verantwortlich.
4. Eine Haftung
von Eibner Pressefoto ist, außer bei Vorsatz oder grober
Fahrlässigkeit, auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden
begrenzt. Gesetzliche Ansprüche wegen Verletzung von Leben, Körper
oder Gesundheit bleiben unberührt.
V.
Honorare und Abrechnung
1.
Für die Abrechnung gelten vorrangig die jeweils mit dem Kunden,
Medium, Auftraggeber oder Fotografen vereinbarten Honorare,
Pauschalen, Abonnements, Rahmenverträge oder sonstigen
Abrechnungsmodelle.
2.
Das Honorar wird grundsätzlich erst mit der tatsächlichen Nutzung
oder Veröffentlichung des Bildmaterials fällig, sofern keine
abweichende Vereinbarung besteht. Die bloße Lieferung,
Bereitstellung, Sichtung oder Auswahl des Bildmaterials löst ohne
Nutzung grundsätzlich noch keinen Honoraranspruch aus.
3.
Soweit es um die Abrechnung gegenüber Fotografen oder Bildgebern
geht, wird das Honorar grundsätzlich erst fällig, wenn Eibner
Pressefoto das entsprechende Honorar vom Kunden erhalten hat. Bei
Abonnements, Pauschalen oder sonstigen Rahmenvereinbarungen kann die
Abrechnung je nach Kundenvereinbarung monatlich, vierteljährlich,
halbjährlich oder jährlich erfolgen.
4.
Soweit nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wurde, erfolgt die
Abrechnung nach dem jeweils gültigen Fotografenvertrag
beziehungsweise der aktuell gültigen Honorarregelung von Eibner
Pressefoto. Besteht keine besondere Honorarvereinbarung, wird das vom
Kunden tatsächlich gezahlte Nettohonorar abzüglich etwaiger
Nebenkosten grundsätzlich im Verhältnis 50/50 zwischen Fotograf und
Eibner Pressefoto aufgeteilt.
5.
Bei Pauschalvereinbarungen, Abonnements oder Auftragspauschalen gilt
ausschließlich die vereinbarte Pauschale als Grundlage der
Vergütung. Weitere Einzelvergütungen für zusätzliche Abdrucke,
Online Veröffentlichungen, Mehrfachnutzungen oder spätere
Verwendungen sind ausgeschlossen, soweit diese durch die jeweilige
Kundenvereinbarung, Pauschale oder das Abonnement abgedeckt sind.
6.
Online Veröffentlichungen werden nicht einzeln aufgelistet und nicht
gesondert vergütet, sofern sie Bestandteil der jeweiligen
Kundenvereinbarung, Pauschale oder des Abonnements sind.
7.
Archivnutzungen werden nur vergütet, wenn hierfür eine
entsprechende Kundenabrechnung, Vereinbarung oder interne Regelung
besteht. Soweit für Archivnutzungen Pauschalen oder reduzierte
Honorare festgelegt sind, gelten ausschließlich diese Beträge.
8.
Die an Fotografen weitergegebenen Honorare richten sich nicht allein
nach der einzelnen Bildnutzung, sondern nach der jeweiligen
Kundenvereinbarung, den tatsächlich erzielten Erlösen und den damit
verbundenen betrieblichen Kosten.
9.
Eibner Pressefoto ist berechtigt, Honorarregelungen, Pauschalen,
Archivhonorare und Abrechnungsmodelle für zukünftige Aufträge,
Nutzungen und Abrechnungszeiträume anzupassen, wenn sich die
wirtschaftlichen Rahmenbedingungen wesentlich ändern. Dies gilt
insbesondere bei Änderungen von Kundenhonoraren, Abonnement oder
Pauschalvereinbarungen mit Medien, gesetzlichen Abgaben,
Sozialabgaben oder der Künstlersozialabgabe.
10.
Bereits endgültig abgerechnete Honorare bleiben hiervon unberührt.
Für neue Nutzungen, neue Aufträge und künftige
Abrechnungszeiträume gilt die jeweils aktuell mitgeteilte
Honorarregelung beziehungsweise Honorarübersicht von Eibner
Pressefoto.
11. Eibner
Pressefoto gleicht Kundenabrechnungen mit den vorliegenden
Bildmeldungen und Veröffentlichungen ab. Eine tägliche,
vollständige Kontrolle sämtlicher Print und Online
Veröffentlichungen aller Medien ist nicht geschuldet. Werden dem
Fotografen nicht abgerechnete Nutzungen bekannt, sind diese Eibner
Pressefoto mit Datum, Medium, Screenshot oder Beleg und möglichst
Bildnummer mitzuteilen. Berechtigte Nachforderungen werden geprüft
und, soweit durchsetzbar, gegenüber dem Kunden geltend gemacht.
12.
Durch den Auftrag anfallende Kosten und Auslagen, insbesondere Reise,
Übernachtungs, Park, Eintritts, Akkreditierungs, Produktions,
Modell, Requisiten oder sonstige Nebenkosten, sind nicht im Honorar
enthalten und gehen zu Lasten des Kunden, sofern nichts anderes
vereinbart ist.
13.
Bei Verwendung von Aufnahmen durch den Kunden als Arbeitsvorlage für
Layout, Präsentations, Planungs oder Entwurfszwecke kann durch
Eibner Pressefoto ein angemessenes Honorar berechnet werden, sofern
nichts anderes vereinbart ist.
14.
Honorare verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen
Umsatzsteuer, sofern Umsatzsteuer gesetzlich geschuldet ist.
15.
Eine Aufrechnung oder die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist
nur mit unbestrittenen, rechtskräftig festgestellten oder
entscheidungsreifen Gegenforderungen zulässig.
VI.
Digitale Lieferung und Daten
1.
Die Lieferung von Bildmaterial erfolgt grundsätzlich digital,
insbesondere per Downloadlink, E Mail, Agenturplattform, Datenbank,
Redaktionssystem oder sonstigem elektronischen Übermittlungsweg.
2.
Der Kunde ist verpflichtet, Zugangsdaten, Downloadlinks und
bereitgestellte Bilddateien gegen unbefugten Zugriff zu schützen.
3.
Die dauerhafte Speicherung des Bildmaterials ist nur zulässig,
soweit sie für die vereinbarte Nutzung, gesetzliche
Dokumentationspflichten oder eine ausdrücklich vereinbarte
Archivierung erforderlich ist.
4.
Nach Abschluss der vereinbarten Nutzung hat der Kunde nicht mehr
benötigte Bilddaten zu löschen, sofern keine weitergehenden
Nutzungsrechte, gesetzlichen Aufbewahrungspflichten oder gesonderten
Vereinbarungen bestehen.
5.
Eibner Pressefoto ist nicht verpflichtet, gelieferte Bilddateien
dauerhaft für den Kunden bereitzuhalten oder erneut zu liefern,
sofern keine entsprechende Vereinbarung besteht.
VII.
Vertragsstrafe und Schadensersatz
1.
Bei unberechtigter Nutzung, Verwendung, Veröffentlichung,
Vervielfältigung, Bearbeitung, Weitergabe oder sonstiger Verwertung
des Bildmaterials können Schadensersatz, Nachlizenzierung,
Unterlassung sowie weitere gesetzliche Ansprüche geltend gemacht
werden.
2.
Eine unberechtigte Nutzung begründet keine nachträgliche Einräumung
von Nutzungsrechten.
3.
Bei fehlendem, falschem, unvollständigem oder nicht zuordenbarem
Urheber oder Agenturvermerk bleiben gesetzliche Ansprüche und
branchenübliche Zuschläge vorbehalten, soweit diese rechtlich
zulässig sind und nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart
wurde.
4.
Bei Abrechnung ohne ausreichende Angaben zur Nutzung, insbesondere
ohne Medium, Veröffentlichungsdatum, Ausgabe, URL, Screenshot,
Bildnummer oder Beleg, kann Eibner Pressefoto eine angemessene
Nachforderung stellen, soweit die Nutzung nicht nachvollziehbar oder
nicht vertragsgemäß abgerechnet wurde.
5.
Weitergehende Schadensersatz, Auskunfts, Unterlassungs und
Kostenerstattungsansprüche bleiben unberührt.
III. Datenschutz
-
Eibner Pressefoto verarbeitet personenbezogene Daten, soweit dies zur Durchführung von Aufträgen, zur Pflege von Geschäftsbeziehungen, zur Kommunikation mit Kunden, Medien, Fotografen, Mitarbeitern, freien Mitarbeitern, Bildgebern und sonstigen Vertragspartnern sowie zur Abrechnung, Rechteverwaltung und Nachweisführung erforderlich ist.
-
Verarbeitet werden können insbesondere Name, Medium oder Unternehmen, Anschrift, Telefonnummer, E Mail Adresse, Funktion, Abrechnungsdaten, Nutzungsdaten, Bildnummern, Veröffentlichungsbelege sowie sonstige für die jeweilige Geschäftsbeziehung erforderliche Informationen.
-
Die Verarbeitung erfolgt, soweit jeweils einschlägig, auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO zur Durchführung vertraglicher oder vorvertraglicher Maßnahmen, Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten sowie Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO aufgrund berechtigter Interessen von Eibner Pressefoto, insbesondere an Kommunikation, Kunden und Fotografenverwaltung, Abrechnung, Rechteverwaltung, Nachweisführung und Geltendmachung oder Abwehr von Ansprüchen.
-
Eine Weitergabe personenbezogener Daten an Dritte erfolgt nur, soweit dies zur Vertragsdurchführung, Abrechnung, Rechtewahrnehmung, Veröffentlichung, technischen Bereitstellung, gesetzlichen Verpflichtung oder zur Wahrung berechtigter Interessen erforderlich ist oder eine Einwilligung vorliegt.
-
Personenbezogene Daten werden gelöscht, sobald sie für die genannten Zwecke nicht mehr erforderlich sind und keine gesetzlichen Aufbewahrungsfristen, Nachweisinteressen, Rechteverwaltungsinteressen oder sonstigen berechtigten Gründe einer Löschung entgegenstehen.
-
Betroffene Personen haben im Rahmen der gesetzlichen Voraussetzungen insbesondere Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Datenübertragbarkeit und Widerspruch gegen die Verarbeitung. Diese Rechte sind in der DSGVO vorgesehen.
Datenschutzrechtliche Anfragen können an Eibner Pressefoto gerichtet werden.
„Die Allgemeinen Liefer und Geschäftsbedingungen von Eibner Pressefoto sind ausschließlich in deutscher Sprache verbindlich. Eine englische Übersetzung wird nicht gesondert bereitgestellt. Kunden können den deutschen Text bei Bedarf eigenständig übersetzen lassen. Maßgeblich bleibt ausschließlich die deutsche Fassung.“
Version vom 04.05.2026